Das Förderprogramm interdisziplinäre RUBSchools will die fachübergreifende Lehre an der RUB stärken und gezielt ausbauen. Dafür werden den Fakultäten im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung jährlich bis zu 40.000 Euro an Qualitätsverbesserungsmitteln zur Verfügung gestellt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Summer und Winter Schools als Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit, die mit einer fachübergreifenden Themenstellung und einer ausgewiesenen interdisziplinären Didaktik Studierende unterschiedlichster Studienfächer ansprechen, sowohl im Master als auch im Bachelor.
Wir freuen uns auf Ideen und Konzepte aus allen Disziplinen, besonders über fachübergreifende Gemeinschaftsanträge. Ausdrücklich erwünscht sind Vorhaben, die mit ihrer Themenstellung das neue RUB Zertifikat Nachhaltigkeit bereichern. Ebenfalls gern gesehen: international ausgerichtete virtual-exchange-Formate (z.B. im Rahmen von UNIC-Kooperationen).
Kriterien für die Förderung
(1) Die Themenstellung hat fächerübergreifende Relevanz und ist praxisnah und/oder forschend ausgerichtet.
(2) Eine Vorbereitungsphase klärt Erwartungen, vermittelt Grundlagen und schafft eine gemeinsame Wissensbasis.
(3) Die Didaktik bietet aktivierende Lehrmethoden und Raum für eigenständiges, projektorientiertes Arbeiten.
(4) Der Workload und variable Prüfungsformen bieten eine flexible Anrechenbarkeit in den beteiligten Studiengängen.
Was kann nicht gefördert werden?
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben,
. die aufgrund der fachlichen Tiefe und Methodik kein kooperatives Miteinander verschiedener Disziplinen zulassen,
. die die aktive Beteiligung der antragstellenden Lehrenden an der Durchführung und Lehre nicht berücksichtigen,
. die so wie beantragt bereits gefördert wurden bzw. im Rahmen eines Drittmittel-Projektes durchgeführt werden sollen,
. die ausschließlich eine studentische Teilnahme an Tagungen vorsehen und/oder
. die formalen Anforderungen nicht erfüllen und unvollständig eingereicht werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Lehrende aller Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen der RUB, die im Sinne der Förderkriterien eine Idee für ein neues Lehrformat umsetzen oder eine bestehende Lehrveranstaltung neu konzipieren und für fachfremde Studierende öffnen möchten.
Die Ruhr-Universität hat großes Interesse an der Stärkung der interfakultären bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit in der Lehre. Gemeinschaftsanträge zweier Lehrender verschiedener Disziplinen (Institute/Fakultäten) werden daher bevorzugt gefördert.
Welche Mittel stehen für eine RUBSchool zur Verfügung?
Eine interdisziplinäre RUB School wird pauschal mit 4.000 Euro aus Qualitätsverbesserungsmitteln unterstützt. Gemeinschaftsanträge werden mit zusätzlich 1.000 Euro gefördert. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf ein entsprechendes Konto der federführend antragstellenden Lehreinheit/Fakultät.
Wofür können die Mittel verwendet werden?
Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für die Planung, Umsetzung und Dokumentation/Evaluation der RUBSchool verausgabt werden. Hierunter fallen u. a. inhouse-Lehraufträge für beteiligte RUB-Lehrende, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten für externe Referent:innen, die Finanzierung von Hilfskräften, die Anschaffung von erforderlichen Lehrmaterialien, die an der RUB nicht zur Verfügung stehen oder Kosten für Exkursionen, die im Rahmen der RUBSchool stattfinden (z. B. Reisekosten, Unterbringung der Studierenden oder Eintrittsgelder). Nicht förderfähig sind alle Arten von Bewirtungs- und Verpflegungskosten sowie Aufwendungen für die Geschäftsaustattung (Geräte, Druckerpapier etc.).
Die Förderung einer RUBSchool fällt nicht unter die 2/3-Regel bei der Verausgabung und Abrechung von Qualitätsverbesserungsmitteln.
Wie sieht das Antrags- und Vergabeverfahren aus?
Nutzen Sie das aktuell bereitgestellte Antragsformular (unten im grauen Kasten). Skizzieren Sie das Vorhaben in seinen wesentlichen Elementen (diziplinäre Bezüge, Aufbau, Methodik, Zielgruppen, Prüfungsformate etc.). Halten Sie sich an die vorgegebenen Zeichenbegrenzungen. und formulieren Sie über Fachgrenzen hinweg verständlich. Verzichenten Sie auf fachwissenschaftliche Einordungen und Quellenangaben.
Über das Formular hinausgehende Anlagen / Ergänzungen zum Antrag werden nicht berücksichtigt. Reichen Sie nur vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten unterschriebene Anträge ein.
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gerne als scan per E-Mail an Birgit Frey (Programmkoordination). Für eine fristgerechte Bewilligung sollten Anträge für eine Summer School bis zum 31. Dezember des Vorjahres und Anträge für eine Winter School bis zum 30. Juni des selben Jahres eingereicht werden.
Die Anträge werden nach Eingang anhand der Förderkriterien gesichtet und für die Beratung in der Studiendekanerunde aufbereitet. Zur hochschuldidaktischen Bewertung der Anträge kann das Zentrum für Wissenschaftsdidaktik hinzugezogen werden.
Die Studiendekanerunde berät und entscheidet über eine Förderung (gglfs mit Auflagen). Die Bewilligung der Mittel erfolgt über das Rektorat. Entscheidend für die Bewilligung und Vergabe der Mittel ist die Erfüllung der Förderkriterien.
Kontakt & Beratung
Die aktuelle Antragsfrist für eine RUB Summer School 2025 ist der 31. Dezember 2024. Ich berate Sie gerne bei der Antragstellung und kläre mit Ihnen offene Fragen. Sprechen Sie mich einfach an, per Mail oder Telefon.
Downloads für die Antragstellung
Programmkoordination
Birgit Frey
GAFO 04 / 914
(+49) 234 / 32 – 29223
Birgit.frey (at) rub.de